Nationaler Energie- und Klimaplan 2021-2030


Am 22. November 2023 haben sich die verschiedenen belgischen Regierungen im Gemischten Konsultationsausschuss darauf geeinigt, den Entwurf des aktualisierten NEKP (2023) bei der Europäischen Kommission einzureichen.

Der Entwurf der NEKP-Aktualisierung ist gemäß dem Inhaltsverzeichnis der EU-Governance-Verordnung 2018/1999 (siehe Anhang 1 der Verordnung) und den Leitlinien der Europäischen Kommission strukturiert.

Wie im Disclaimer am Anfang des Dokuments angegeben, besteht der NEKP aus:

  • gemeinsamen Texten, die von den drei Regionen und dem Föderalstaat bestätigt wurden und für alle verbindlich sind;

  • spezifische Texte für die Regionen oder den Föderalstaat unter den Titeln "Föderalstaat", "Flämische Region", "Wallonische Region" und "Region Brüssel-Hauptstadt", die nur für die betreffende Einheit verbindlich sind und unter deren jeweiliger Verantwortung stehen.

Die letztgenannten Texte stammen aus den (Luft-,) Klima- und Energieplänen oder aus den Beiträgen der verschiedenen Entitätsregionen und des Bundesstaates zum NEKP:

  • Am 21. April 2023 und am 27. Oktober 2023 nahm die föderale Regierung die Aktualisierung des föderalen Energie- und Klimaplans (FECP 2023) zur Kenntnis.

  • Am 12. Mai 2023 genehmigte die flämische Regierung den aktualisierten Entwurf des flämischen Energie- und Klimaplans 2021-2030 (Vlaams Energie- en Klimaatplan oder VEKP).

  • Am 21. März 2023 genehmigte die wallonische Regierung den Luft-, Klima- und Energieplan 2030.

  • Am 27. April 2023 genehmigte die Brüsseler Regierung den regionalen Luft-, Klima- und Energieplan.

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22 November 2023

Abkommen Konsultationsausschuss zur Vorlage Entwurf Aktualisierung 2023

31 Dezember 2019

Der endgültige Plan wurde bei der Europäischen Kommission eingereicht

18 September 2019

Start dieser Website mit der Veröffentlichung der Ergebnisse

Einige Highlights aus der öffentlichen Konsultation:

Fast 90% der Befragten sind der Ansicht, dass für die Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsplatz die öffentlichen Verkehrsmittel (Fahrrad, zu Fuss usw.) aus steuerlicher Sicht attraktiver sein sollten als ein privat genutztes Fahrzeug.

Die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien sind für 90% eine Priorität.

60% sind bereit, in grüne Wärme zu investieren (Wärmepumpe oder -netz, Sonnenboiler,....).

90% wünschen sich eine Mehrwertsteuerermäßigung für eine energetische Sanierung ihres Hauses.

54% würden bei der Wahl eines Mietwohnhauses das Energieeffizienzlabel berücksichtigen.

68% wollen sich stärker an der Gestaltung der Klimapolitik beteiligen.

4 September 2019

Regionale Konsultation des Entwurfs des Plans mit den Ländern des Pentalateralen Energieforums (Benelux, Deutschland, Frankreich, Österreich und die Schweiz)

15 Juli 2019

60.910 Personen nahmen an der nationalen Online-Umfrage teil

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4 Juni 2019

Einleitung einer nationalen öffentlichen Konsultation

31 Dezember 2018

Ein Entwurf des Plans wurde der Europäischen Kommission vorgelegt

Dieser nationale Energie- und Klimaplan legt die Leitgedanken für den Übergang zu einem nachhaltigen, zuverlässigen und erschwinglichen Energiesystem fest