Regionale Konsultation 2023-2024

Belgien hat eine lange Tradition der regionalen Zusammenarbeit in Europa und spielt eine führende Rolle in der Benelux-Union. Daher ist es für Belgien selbstverständlich bei der Entwicklung seines Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) über seine Landesgrenzen hinaus zu schauen.

Im Jahr 2018 ergriff Belgien als damaliger Voorsitzer der Benelux-Staaten die Initiative zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Nachbarländern im Rahmen nationaler Energie- und Klimapläne. Dies führte zu einer politischen Erklärung, die von den Benelux-Ländern, Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz unterzeichnet wurde. Diese Länder sind Teil des Pentalateralen Energieforums, in dem es bereits eine starke regionale Zusammenarbeit im Elektrizitätsbereich gab. Dieses Forum erwies sich daher als ideale Plattform, um gemeinsam umfassendere Energie- und Klimafragen anzugehen.

Diese Tradition der Zusammenarbeit wurde 2023-2024 im Rahmen der ersten Aktualisierung der NEKP fortgesetzt. Sie konzentrierte sich auf die grenzüberschreitenden Auswirkungen der verschiedenen energie- und klimapolitischen Maßnahmen innerhalb der Penta-Länder und im weiteren Sinne der NSEC-Länder (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, die Niederlande und Luxemburg sowie die Europäische Kommission). Die NSEC (North Seas Energy Cooperation) ist eine regionale Partnerschaft zur Förderung der Entwicklung erneuerbarer Offshore-Energien im geografischen Gebiet der Nordsee. Angesichts der engen Verbindung Belgiens mit diesen Ländern durch Verbundnetze und Kooperationsabkommen ist die Konsultation von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus wird durch die Durchführung regionaler Konsultationen die in der EU-Governance-Verordnung 2018/1999 festgelegte europäische Verpflichtung erfüllt, die Nachbarländer im Rahmen der Förderung der regionalen Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Aktualisierung der NEKP zu konsultieren. Dementsprechend wurden sowohl für das Pentalaterale Energieforum als auch für die NSEC gemeinsame Absätze ausgearbeitet und seit 2019 in ihre NEKP aufgenommen.

In diesem Rahmen fanden 2023-2024 mehrere Gespräche statt, um die aktualisierten NEKP fertigzustellen. Dieser Prozess stellt sicher, dass die betroffenen Länder weiterhin eng zusammenarbeiten und die Fortschritte der Pläne genau verfolgen können. Auch in Zukunft wird diese regionale Zusammenarbeit eine wichtige Rolle bei allen Anpassungen und Aktualisierungen der NEKP spielen, wobei Belgien immer eine führende Rolle in den bestehenden Foren spielen möchte.

Eine Zusammenfassung der Konsultation, die Belgien (als Penta-Vorsitzender) und Dänemark (als NSEC-Vorsitzender) am 24. März 2024 mit den Penta- und NSEC-Ländern in enger Zusammenarbeit mit dem Benelux-Sekretariat in einer koordinierenden Rolle organisiert haben, ist hier erhältlich: NEKP Regionalkonsultation PENTA & NSEC - 25 März 2024

Regionale Konsultation 2018-2019

Belgien hat eine lange Tradition der regionalen Zusammenarbeit innerhalb Europas, denken Sie nur an seine Vorreiterrolle innerhalb der Benelux-Union und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Logischerweise schaut Belgien bei der Entwicklung seines nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) über seine eigenen nationalen Grenzen hinaus.

Im Laufe des Jahres 2018 übernahm Belgien als damaliger Benelux-Präsident die Führung bei der Organisation der Zusammenarbeit zwischen den Nachbarländern im Rahmen der nationalen Energie- und Klimapläne. Dies führte schließlich zu einer politischen Erklärung, die von den Benelux-Ländern, aber auch von Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz unterzeichnet wurde. Diese Länder wurden nicht zufällig ausgewählt: Sie alle sind Teil des Pentalateralen Energieforums. Die bereits fruchtbare Zusammenarbeit im Strombereich machte dieses Forum zur idealen Wahl für die weitere Entwicklung mit breiteren Energie- und Klimafragen.

Im Jahr 2019 fanden mehrere bilaterale Konsultationen zwischen diesen Ländern statt, um die endgültigen NEKPs abschließen zu können. Auf diese Weise wurden auch die Verpflichtungen (*) hinsichtlich der Konsultation mit den Nachbarländern im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit erfüllt. Es versteht sich daher von selbst, dass man bei möglichen Anpassungen und Aktualisierungen der Pläne im kommenden Jahrzehnt den Finger am regionalen Puls haben wird.

 

Weitere Informationen:

 

(*) Artikel 11 der Governance-Verordnung